Annett Gröschner | Laxheit in Fragen geistigen Eigentums
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Laxheit in Fragen geistigen Eigentums

Brecht und Urheberrecht

Herausgegeben zusammen mit Christian Hippe
2018 Verbrecher Verlag, Berlin
Broschur, 232 Seiten, lfb texte 7
Preis: 24,00 €
ISBN: 9783957322760

Bekanntlich nahm es Bertolt Brecht, wie viele Künstler der Moderne, mit dem geistigen Eigentum nicht immer so genau. So benutzte er für die »Dreigroschenoper«, die 1928 Premiere hatte, einige Lieder von François Villon, die in der Übersetzung von Karl Anton Klammer erschienen waren, ohne die Quelle anzugeben. Das veranlasste Alfred Kerr im Mai 1929 im Berliner Tageblatt zu scharfen Vorwürfen gegen Brecht, der daraufhin seine »Laxheit in Fragen geistigen Eigentums« einräumte. Die Brecht-Erben haben sich diese »Laxheit« im Umgang mit Brechts eigenem Werk bisher nicht zu eigen gemacht. Das zeigte zuletzt die Kontroverse um die »Baal«-Inszenierung von Frank Castorf 2015. Doch was passiert, wenn in zehn Jahren die urheberrechtliche Schutzfrist auf die Werke Brechts abläuft? Die hier versammelten Beiträge verfolgen Brecht als Urheber, als Nutzer fremder Textvorlagen und als Koautor und thematisieren das Urheberrecht von Autorinnen und Autoren in Zeiten grenzenloser Verbreitung von so genanntem Content. Der Band dokumentiert die Brecht-Tage 2016, die am Literaturforum im Brecht-Haus stattgefunden haben.